
Alternativen
Kosten und Alternativen zur Durchsetzung einer Mietsenkung
Wer aufgrund überhöhter Mietpreise eine Mietsenkung durchsetzen möchte, steht oft vor der Frage, welche Kosten dabei entstehen und welche Finanzierungsoptionen verfügbar sind. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten:
1. Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung bietet Schutz vor hohen Kosten. Die Versicherung muss sich jedoch auf den Bereich Wohnen erstrecken und bereits vor Abschluss des Mietvertrags bestanden haben. Nachträglicher Deckungsschutz ist nicht möglich.


2. Selbstzahlung der Prozesskosten
Falls keine Rechtsschutzversicherung besteht, bleibt die Selbstzahlung als Option. Doch hier lauern erhebliche finanzielle Risiken.
Bei einer monatlichen Mietsenkung von 300 Euro (etwa der durchschnittliche Mietsenkungswert in Berlin) beläuft sich der Streitwert auf über 12.600 Euro, zuzüglich bereits überzahlter Mieten. Wird beispielsweise ein Streitwert von 15.000 Euro zugrunde gelegt, beträgt das Kostenrisiko 5.870,87 Euro. Sollte es zu einer Berufung vor dem Landgericht kommen, erhöht sich das Risiko insgesamt auf 11.999,22 Euro. Der Verlierer muss die gesamten Kosten, einschließlich der gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten, tragen.
Fazit: Das finanzielle Risiko ist hoch, selbst wenn das Prozessrisiko im Einzelfall als gering eingeschätzt werden könnte.
3. Prozesskostenhilfe (PKH)
rozesskostenhilfe kann finanzielle Unterstützung bieten, wenn die Einkünfte und das Vermögen nicht ausreichen, um die Prozesskosten zu decken.
Voraussetzungen für PKH:
– Nachweis von Bedürftigkeit
– Keine Alternativen zur Finanzierung
Häufig scheitert die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an der Bedürftigkeit. Wer in der Lage ist, eine hohe Miete zu zahlen, wird in der Regel nicht als bedürftig eingestuft.

Zusammenfassung: Welche Alternative ist die richtige für Sie?
Die Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung ist sicherlich der beste Weg. Sollte eine Rechtsschutzversicherung jedoch nicht bestehen, stehen folgende Alternativen zur Verfügung:
– Selbstzahlung: Geeignet für Personen mit ausreichenden finanziellen Mitteln, die das Risiko tragen können.
– Erfolgsbasiertes Honorar: Ideal für alle, die kein finanzielles Risiko eingehen möchten.
– Prozesskostenhilfe: Kommt nur bei Bedürftigkeit und dem Fehlen von Alternativen infrage.
Solche und viele weitere Fragen beantworten wir ausführlich und individuell. Beratungen sind sts kostenfrei und unverbindlich.


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