
Persönlich gut beraten
Über uns
Die Beratung vor Ort oder online wird vornehmlich von unserem Juristen und Gründer Dr. Thomas Mann durchgeführt. Die Gründungsidee bei Thomas entstand, da er selbst in seiner alten Wohnung von deutlich zu hoher Miete betroffen war und bei Gericht eine Vergleichszahlung von 35.000 Euro erstritten hat. Begleitend zu dem Rechtsstreit vertiefte sich Thomas in die Thematik und er stellte erstaunt fest: Er ist kein Einzelfall, im Gegenteil!
Diese Ungerechtigkeit ist auf dem Berliner Mietmarkt flächendeckend. Überhöhte Mieten finden sich in allen Bezirken wie Charlottenburg, Hellersdorf, Wedding oder Friedrichshain. Der unfairen Handhabung auf Kosten der Mieter gilt es entschlossen entgegenzutreten. Genau hier setzen wir mit mietsenkung berlin an: Wir unterstützen Mieter dabei, gesetzlich erlaubte Mieten durchzusetzen, damit jeder bezahlbar wohnen kann.
Warum wir tun was wir tun
Die Wohnmieten dürfen nicht den Kräften des Marktes überlassen werden. Berlin hat bereits 2015 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Mieten nicht höher ansteigen dürfen als 10 % der Durchschnittsmiete. Ohne ein Einschreiten des Gesetzgebers würde kaum noch eine Wohnung von einem normalen Arbeitnehmergehalt bezahlt werden können. Und obwohl es gesetzlich nicht erlaubt ist, Mietzahlungen über das gesetzliche Maß zu verlangen, hält sich der größte Teil der Vermieter bei Neuvermietungen nicht daran. Wer selbst eine neue Wohnung sucht, der wird feststellen müssen, dass nur wenige Wohnungen angeboten werden, die sich ein durchschnittlicher Arbeitnehmer leisten kann.
Und die wenigen bezahlbare Wohnungen sind so gefragt, dass kaum Hoffnung auf einen Mietvertrag besteht. Die Mieten steigen und steigen, die Einkommen jedoch nicht. Damit nehmen die Ausgaben für Wohnung immer mehr Raum ein und es bleibt immer weniger übrig für Essen, Kinder, Reisen, Kleidung usw. Hier in Berlin muss – so der Tagesspiegel für das Jahr 2018 – 46 Prozent des Gehaltes für die Mieten aufgewandt werden. Innerhalb von lediglich 10 Jahren haben sich die Wohnkosten in Berlin fast verdoppelt! Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/ansteigende-mietpreise-berliner-geben-46-prozent-des-einkommens-fuer-wohnen-aus/23070316.html
Was können wir tun?
Die bestehenden Möglichkeiten müssen für eine Reduzierung der laufenden Miete genutzt werden. Auch wenn in Berlin keine Behörde über die Mieten wacht, sind wir den Vermietern nicht schutzlos ausgeliefert. Jeder kann sich gegen überhöhte Miete zur Wehr setzen. Dies schont nicht nur deinen Geldbeutel, du verhältst dich auch sozial!
Je mehr Menschen sich gegen überhöhte Mieten zur Wehr setzen, umso geringer ist die Miete für alle. Informiere dich: Wir sagen dir, ob deine Miete zu hoch ist und was du konkret in deinem Fall tun kannst. Für dich kostenlos und unkompliziert. Wir nehmen uns Zeit für dich.
Beschwerdefreies Mietverhältnis mit Mietsenkung
Provoziere ich nicht eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, wenn ich eine Mietsenkung fordere?
Antwort: Grundsätzlich stellt sich das Problem nicht, da eine Gesellschaft (juristische Person) ja ohnehin kein Eigenbedarf haben kann. Hierzu ein Beispiel: Die Deutsche Wohnen ist Dein Vermieter. Diese kann keinen Eigenbedarf haben. Dies ist rechtlich ausgeschlossen. Ähnlich verhält es sich bei einer natürlichen Person. Ist also beispielsweise Dein Vermieter ein Herr Meier, wäre eine Eigenbedarfskündigung im Rahmen eines Mietminderungsverlangens ebenso nahezu undenkbar. Zum einen müsste der Vermieter bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrages sämtliche Gründe nennen, wegen denen Eigenbedarf angemeldet werden könnte und zum anderen ist der Eigenbedarf nachzuweisen. Praktisch kann ich nur sagen, eine Eigenbedarfskündigung aus Anlass eines Mietsenkungsverlangens ist auszuschließen. Richter glauben zudem kaum, dass ein Eigenbedarf zufällig mit einem Mietminderungsverlangen zusammenfällt.
Auch wenn ich nicht gekündigt werden kann, sorge ich mich um eine massive Verschlechterung der Beziehung zum Vermieter, wenn ich die Miete senken lasse.
Antwort: Große Gesellschaften wie Deutsche Wohnen ist das egal. Du bist nur eine Nummer unter sehr vielen, die ihre Rechte wahrnehmen. Durch Hausverwaltungen ist Vermietung in der Regel anonymisiert. Bei Privatvermietern ist das wohl so, dass eine Mietsenkung nicht gerne gesehen wird und dass damit das Verhältnis belastet wird. Da muss man abwägen. Will man den Vorteil der Mietsenkung haben, was ja in jährlich den Gegenwert eines Urlaubes sein kann oder in zehn Jahren sogar den Gegenwert eines Autos darstellt. Will man zurückweichen und mit dem Eindruck leben müssen, man zahlt gegen die gesetzliche Regelung viel zu viel und das eben nur, um den Eigentümer grundlos zu bereichern? Wir denken, da sollte die Wahl nicht schwerfallen, auch wenn man dann nicht mehr der Liebling des Vermieters wäre.
Je mehr Menschen sich gegen überhöhte Mieten zur Wehr setzen, umso geringer ist die Miete für alle. Informiere dich: Wir sagen dir, ob deine Miete zu hoch ist und was du konkret in deinem Fall tun kannst. Für dich kostenlos und unkompliziert. Wir nehmen uns Zeit für dich.
Ich habe schon ein schlechtes Gewissen, da ich im Mietvertrag der höheren Miete ja freiwillig zugestimmt habe und jetzt eine Mietsenkung gar für die Vergangenheit verlange.
Antwort: Ein solch schlechtes Gewissen braucht man nicht zu haben. Natürlich hast Du Dich zunächst auf einen höheren Mietzins geeinigt. Wie aber jede Erklärung im Rechtsverkehr steht auch diese Erklärung immer unter dem Vorbehalt des Gesetzes. Wenn das Gesetz die Höhe der Miete als nicht zulässig erachtet, so ist die Miete eben unzulässig und damit ist man weder rechtlich verpflichtet noch sollte man sich moralisch gebunden fühlen. Dies umso mehr als das in der Regel der Vermieter ja genau um die zu hohe Miete weiß, die er wegen der angespannten Wohnlage gleichwohl durchsetzen konnte. Dies darf man nicht unterstützen und sich kein schlechtes Gewissen einreden lassen.
Ist es nicht besser, zunächst selbst den Vermieter anzuschreiben oder freundlich anzurufen anstelle gleich mit einem Anwalt ins Haus zu fallen?
Von der Eigeninitiative raten wir ab, da dies nur zu einer Verhärtung der Positionen führt. Es ist praktisch nicht denkbar, dass der Vermieter aufgrund eines Anrufes oder Schreibens des Mieters sich bekehrt und dann ohne Gram einen Teil der Miete zurückzahlt und sich deshalb zukünftig freundlich zeigt. Der Vermieter wird bei einem Anruf Unverständnis äußern. Wenn aber hingegen ein Jurist eines Mietsenkungsunternehmens (wie wir) den Vermieter anschreibt und dabei die Fakten und Rechtsgrundlage sachlich und emotionsfrei benennt, dann besteht am ehesten die Chance, dass das Mietverhältnis unbelastet bleibt, denn der Vermieter weiß um die unausweichlichen Folgen und er wird – wenn er nur halbwegs ein Profi ist – die Sache nicht persönlich nehmen.
Persönlich gut beraten.
Ihr Team von mietsenkung berlin